28.12.2018

Einlasskontrollen an den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden

Mitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat darauf hingewiesen, dass Senator Dr. Behrendt am 17.10.2018 eine dienstliche Anordnung für ein Sicherheitsrahmenkonzept für die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden in Berlin erlassen habe. Ein wichtiger Baustein sei dabei die flächendeckende Durchführung von Zugangskontrollen in allen Dienstgebäuden während der Öffnungszeiten.

Die ständigen Einlasskontrollen, die es in einigen Gebäude - auch für die Anwaltschaft - schon bisher gegeben habe, würden nun auch diejenigen Gebäude betreffen, in denen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bisher keine Kontrollen gewohnt seien.  Die Senatsverwaltung bittet um Verständnis, dass diese Vorgehensweise unverzichtbar sei und dass die geringe zusätzliche Belastung von der Anwaltschaft akzeptiert werde.