16.04.2018

Fachanwalt für Opferrechte kommt nicht

Satzungsversammlung verzichtet auf neue Fachanwaltschaft

Presseerklärung der BRAK vom 16.04.2018

Das Parlament der Anwaltschaft hat in seiner heutigen Sitzung konstruktiv und angeregt über die Notwendigkeit der Einführung einer neuen Fachanwaltschaft für Opferrechte diskutiert. Die Mitglieder der Satzungsversammlung erörterten unter anderem das Interesse der betroffenen Mandanten an Beratung aus einer Hand. Im Fokus stand dabei die Qualität anwaltlicher Dienstleistung, die durch die Einführung einer solchen Fachanwaltschaft weiter gestärkt werden sollte.

In einer knappen Abstimmung sah die Satzungsversammlung davon ab, eine neue Fachanwaltschaft für Opferrechte einzuführen. Hauptargument war, dass die auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen bereits jetzt über ausreichendes Expertenwissen verfügen und die betroffenen Mandanten qualifiziert vertreten.

 

Hintergrundinformation

Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) angesiedelt ist. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Zu den insgesamt rund 120 Mitgliedern der Satzungsversammlung zählen Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Präsident der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Delegierten.