- Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9 · 10179 Berlin - Tel. 030 306931-0
- info@rak-berlin.org
Datenverarbeitungshinweise der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin) für Beschwerdeführer und Beschwerdeführerinnen in Berufsaufsichts- und Vermittlungsverfahren
Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen geben wir Ihnen Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Beschwerdeverfahren gemäß der europaweit geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Rechtsanwaltskammer Berlin,
vertreten durch die Präsidentin RAin Dr. Vera Hofmann,
Littenstraße 9, 10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 306931 -0
Fax. +49 (0)30 306931-99
E-Mail: info @ rak-berlin.org (Spamschutz: Leerzeichen vor und nach dem @ entfernen)
Die betriebliche Datenschutzbeauftragte der RAK Berlin erreichen Sie unter den o.g. Kontaktdaten sowie unter datenschutz @ rak-berlin.org. (Spamschutz: Leerzeichen vor und nach dem @ entfernen)
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck der Verwendung
Die RAK Berlin benötigt folgende konkrete Angaben zur Durchführung eines Beschwerde
bzw. Vermittlungsverfahrens:
- Angaben zum/zur Beschwerdeführer/in (Ihr Vorname, Name, Ihre Anschrift),
- Angaben zum/zur Beschwerdegegner/in (Name, Vorname und Kanzleianschrift),
- Angaben zur Beschwer, d.h. die Schilderung des beanstandeten, berufsrechtswidrigen Verhaltens unseres Mitglieds.
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt,
- aufgrund Ihrer Beschwerde gegen ein Mitglied der RAK Berlin,
- zur Korrespondenz mit Ihnen,
- damit die RAK gemäß Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO die ihr nach den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung übertragene Aufgabe, gegen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Beschwerdeverfahren durchzuführen, erfüllen kann.
Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde darüber hinaus mitteilen, z.B. EMail-Adresse, Telefonnummern (Festnetz/Mobilfunk), Beruf etc. werden ebenfalls gespeichert.
3. Weitergabe Ihrer Daten an Dritte
Innerhalb der RAK Berlin und deren ehrenamtlichen Gremien erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur rechtmäßigen Erfüllung der gesetzlichen Pflichten benötigen.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO für die Durchführung des berufsrechtlichen Aufsichtsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Empfänger außerhalb der RAK weitergegeben.
Es erfolgt insbesondere die Weitergabe an die/den betroffene/n Beschwerdegegner/in oder dessen/deren Vertreterin, aber auch an Gerichte und andere öffentliche Stellen, wenn ein behördliches oder gerichtliches Verfahren angestrengt werden muss.
Wird die RAK Berlin zu Beschwerde- oder Vermittlungszwecken im Rahmen ihrer Berufsaufsicht nach § 73 BRAO angerufen, muss die RAK Berlin den/die Beschwerdegegner/in über den Inhalt Ihres Schreibens und aller beigefügten Anlagen in Kenntnis setzen. Wenn Sie eine Weiterleitung Ihres Schreibens inklusive aller beigefügten Unterlagen an den Rechtsanwalt/ die Rechtsanwältin nicht wünschen, sollten Sie von einer Eingabe an die RAK Berlin absehen. Jeder Posteingang wird bei uns (auch elektronisch) erfasst und zugeordnet. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass der/die Beschwerdegegner/in als Mitglied der RAK Berlin, jederzeit einen Anspruch auf vollständige Akteneinsicht hat.
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
4. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden nicht bei Ihnen direkt erhoben und bei welchen Quellen werden sie erhoben?
Wenn wir Daten nicht bei Ihnen selbst, sondern – soweit zulässig – bei Dritten erheben, handelt es sich um folgende Kategorien von Daten (Herkunftsangabe in Klammern):
- Daten die zur Ausübung der Berufsaufsicht erforderlich sind (von weiteren Beschwerdeführern und Beschwerdegegnern, von Staatsanwaltschaften und Gerichten)
5. Speicherzeit
Mit Einreichen einer Beschwerde setzt die RAK Berlin ein Verwaltungsverfahren nach den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Gang. Die Aufbewahrungsdauer richtet sich dann nach dem Verwaltungsverfahren und dessen Ausgang. Die Aufbewahrungsdauer kann 5 Jahre (§ 205a Abs. 1 Nr. 1a BRAO), 20 Jahre (§ 205a Abs. 1 Nr. 3 BRAO) oder in Einzelfällen nach den Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 195 ff) bis zu 30 Jahre betragen.
6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht,
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO),
- unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO),
- die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO zu verlangen,
- die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO zu verlangen,
- Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO) und
- sich bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) zu beschweren; die in unserem Kammerbezirk belegene Aufsichtsbehörde ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
7. Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e und f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit besondere Gründe hierfür vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an
info @ rak-berlin.org (Spamschutz: Leerzeichen vor und nach dem @ entfernen).
8. Wichtiger Hinweis
Rechtsanwaltskammern fungieren als öffentliche Stellen und unterliegen diversen rechtliche Verpflichtungen sowie aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Wir verarbeiten Ihre Daten, um unseren Aufgaben als öffentliche Stelle gerecht zu werden.
Beschwerdeverfahren dienen nicht der Wahrung Ihrer individuellen Belange, sondern werden von uns ausschließlich im öffentlichen Interesse und von Amts wegen geführt. Die RAK Berlin ist von Gesetzes wegen zur Durch- und Fortführung des Beschwerdeverfahrens verpflichtet. Sie können daher nicht der weiteren Beschwerdebearbeitung widersprechen, wenn Sie kein Interesse mehr an der Führung des Verfahrens haben. Auch eine Löschung Ihrer Daten, die für die Bearbeitung des Beschwerdeverfahrens zwingend erforderlich sind, können Sie nicht vor Ablauf der gesetzlichen Löschfristen begehren.
Über den Inhalt des Beschwerdeverfahrens hat der Vorstand gemäß § 76 BRAO Stillschweigen zu bewahren. Es ist ihm also unter Strafandrohung verboten, Dritten – und dazu zählen Beschwerdeführer und Beschwerdeführerinnen - gegenüber inhaltliche Aussagen zu tätigen. Der Vorstand muss Beschwerdeführer und Beschwerdeführerinnen gem. § 73 Abs. 3 BRAO nur nach Abschluss des Verfahrens über die von ihm getroffene Entscheidung in Kenntnis