Seit 2. Juli 2026 „Akte kompakt“ für die praktikable elektronische Akteneinsicht
Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt mit der neuen Version 4.5. der beA-Webanwendung die „Akte kompakt“ zur Verfügung – ein Werkzeug, das endlich die praktikable Akteneinsicht in Gerichts- und Behördenakten ermöglicht:
„Akte kompakt“ findet sich als eigene Kachel auf dem beA-Portal und ist auch über folgenden Link zu erreichen: akte-kompakt.bea-brak.de Mit dem neuen Werkzeug soll komfortabel im Browser ohne Installationsaufwand gearbeitet werden können und der Import in eine externe anwaltliche Aktenverwaltungs-Software möglich sein. Ein wichtiger Pluspunkt: Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich lokal auf dem Rechner der jeweiligen Rechtsanwältin oder des jeweiligen Rechtsanwalts. Zur Kurzbeschreibung der BRAK über die Akte kompakt: BRAK-Flyer |




