Erfolg für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft: JuMiKo lehnt bayerischen Beschlussvorschlag ab
Herbstsitzung der Justizministerkonferenz
Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) hat auf ihrer Herbstsitzung am 7. November 2025 in Leipzig den bayerischen Beschlussvorschlag zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) abgelehnt. Nach diesem Vorschlag sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend weiterentwickelt werden, dass Rechtsschutzversicherern erstmals erlaubt wird, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Versicherungsnehmer außergerichtlich rechtlich zu beraten und zu vertreten.
Ziel der Initiative aus Bayern war es, den Rechtsschutzversicherern zu gestatten, „qualifizierte Rechtsdienstleistungen aus einer Hand“ anzubieten – also Beratung, Vertretung und Kostenübernahme zu vereinen. Die Rechtschutzversicherer argumentierten, dass damit der Zugang zum Recht erleichtert werde. Tatsächlich aber hätte eine derartige Regelung eine weitreichende Interessenkollision hervorgebracht:
ersicherer, die gleichzeitig Berater und Kostenträger sind, verfolgen naturgemäß das wirtschaftliche Ziel, ihre eigenen Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. Eine unabhängige und ausschließlich an den Mandanteninteressen orientierte Rechtsberatung hätte dann nicht mehr gewährleistet werden können.
Damit ist ein Vorhaben gescheitert, das die anwaltliche Unabhängigkeit in ihrem Kern berührt hätte.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hatte gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein e.V. zuvor deutlich auf die Gefahren einer solchen Gesetzesänderung hingewiesen. In einer umfangreichen Stellungnahme wurden die von den Rechtschutzversicherern vorgebrachten Argumente bewertet und entkräftet: RAK Berlin und BAV gegen die Ausweitung der Möglichkeiten zur außergerichtlichen Rechtsberatung und Vertretung durch Rechtsschutzversicherer | RAK Berlin
In der Abstimmung über die Beschlussvorlage votierten 14 Bundesländer gegen den Vorschlag, ein Land (Bayern) dafür und ein Land (Sachsen-Anhalt) enthielt sich der Stimme. Dieses eindeutige Ergebnis ist ein klares Signal:
Die Justizministerinnen und Justizminister bekennen sich zum Grundsatz einer unabhängigen anwaltlichen Rechtsberatung und zur Wahrung des bewährten Systems der freien Advokatur in Deutschland.
Die ablehnende Entscheidung der JuMiKo ist deshalb ein entscheidender Schritt zur Bewahrung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft und der Integrität der Rechtsberatung. Sie bestätigt den Grundsatz, dass rechtliche Beratung nur dann unabhängig erfolgen kann, wenn sie von dem allein den Interessen der Mandantschaft verpflichteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht wird.
Aktuell ist zu beobachten, dass Rechtsschutzversicherer versuchen, über digitale Plattformen Einfluss auf die Auswahl von Anwältinnen und Anwälten sowie auf die Art der Mandatsbearbeitung zu nehmen. Dabei steht überwiegend nicht das Interesse der Versicherten im Vordergrund, sondern vorrangig das Ziel, Verfahren möglichst kostengünstig und ohne gerichtliche Überprüfung zu erledigen.
Solche Steuerungsversuche widersprechen eklatant dem Recht auf freie Anwaltswahl und gefährden die Qualität der Rechtsberatung deutlich. Die Rechtsanwaltskammer Berlin wird sich auch diesem Thema weiter intensiv widmen.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin begrüßt ausdrücklich, dass die Justizministerinnen und Justizminister dem Ansinnen der Versicherungswirtschaft Einhalt gewähren und damit ein klares Zeichen für den Erhalt einer freien und unabhängigen Anwaltschaft und einen funktionierenden Rechtsstaat gesetzt haben.




