22.03.2024
Akteneinsichtsportal der Justiz in Hessen per beA und SAFE-ID nutzbar
Mitteilung der BRAK vom 18.03.2024
In Hessen werden mittlerweile durch die Justiz Akten über das Akteneinsichtsportal zur Verfügung gestellt.
Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat hat nun mitgeteilt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Akteinsichtsportal mit ihrer SAFE-ID und den beA-Zugangsmitteln nutzen können. Gesonderte Zugangsdaten seien nicht mehr erforderlich.
Die IT-Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitungen entsprechend anzupassen