30.05.2023
Hinweise der BRAK zur Aktualisierung der Daten für die E-Mail-Benachrichtigungen aus dem beA
beA-Newsletter vom 15.02.2023
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat im beA-Newsletter 01/2023 vom 15.02.2023 darauf hingewiesen, dass das beA die Möglichkeit biete, sich durch eine gesonderte E-Mail über Nachrichteneingänge benachrichtigen zu lassen. Die BRAK erläutert, warum es wichtig ist, die E-Mail-Adresse aktuell zu halten, wie eine alternative oder weitere E-Mail-Adresse hinterlegt werden kann und was bei Änderungen der E-Mail-Adresse veranlasst werden sollte, damit die Benachrichtigung weiterhin verlässlich erfolgt.