29.03.2019
Automatisches Verschieben und Löschen von beA-Nachrichten ab dem 1.4.2019
Mitteilung der BRAK
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist im neuen beA-Newsletter vom 28.03.2019 erneut darauf hin, dass ab dem 1.4.2019 Nachrichten, die bereits länger als 90 Tage im beA-Postfach liegen, automatisiert in den Ordner „Papierkorb“ verschoben und nach weiteren 30 Tagen automatisiert gelöscht (vgl. § 27 RAVPV; siehe dazu auch beA-Newsletter 8/2019 und beA-Newsletter 11/2019) werden. Gelöschte Nachrichten bleiben dauerhaft verloren. Vor dem endgültigen Löschen kann sich der Postfachinhaber bei hinterlegter E-Mail-Adresse benachrichtigen lassen.
Zum beA-Newsletter 12/2019 vom 28.03.2019