29.03.2019

Automatisches Verschieben und Löschen von beA-Nachrichten ab dem 1.4.2019

Mitteilung der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist im neuen beA-Newsletter vom 28.03.2019 erneut darauf hin, dass ab dem 1.4.2019 Nachrichten, die bereits länger als 90 Tage im beA-Postfach liegen, automatisiert in den Ordner „Papierkorb“ verschoben und nach weiteren 30 Tagen automatisiert gelöscht (vgl. § 27 RAVPV; siehe dazu auch beA-Newsletter 8/2019 und beA-Newsletter 11/2019) werden. Gelöschte Nachrichten bleiben dauerhaft verloren. Vor dem endgültigen Löschen kann sich der Postfachinhaber bei hinterlegter E-Mail-Adresse benachrichtigen lassen.

Zum beA-Newsletter 12/2019 vom 28.03.2019

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