Neue Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien
Beschluss der 70. Präsidentenkonferenz der BRAK
Die 70. Präsidentenkonferenz der BRAK hat am 18.01.2018 die aktualisierte Version der Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien beschlossen, die in den BRAK-Mitteilungen 1/2018 veröffentlicht wurden. Die Bewertungsrichtlinien sind jetzt auf dem Stand 11.08.2017.
Die von der BRAK veröffentlichten Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien bzw. -kanzleianteilen wurden durch den Ausschuss „Bewertung von Anwaltskanzleien“ mehrfach fortgeschrieben, zuletzt im Jahre 2009 (BRAK-Mitt. 2009, 268 ff.). Seitdem befassten sich aus unterschiedlichen Anlässen der BGH und verschiedene Obergerichte mit der Bewertung von Freiberuflerkanzleien. Auch in der Literatur wurden umfangreiche Stellungnahmen hierzu veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund überarbeitete der Ausschuss die Richtlinien inhaltlich, ergänzte diese und formulierte sie in Teilen neu.