07.09.2026

Umsetzung des EU-Geldwäschepakets – RAK Berlin wendet sich gegen zusätzlichen Arbeitsaufwand der Rechtsanwaltschaft bei Meldepflichten

Stellungnahme der RAK Berlin vom 02.09.2026

Die Europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) hat zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets einen Entwurf für Standards für die zukünftige Meldung von Geldwäsche-Verdachtsfällen vorgelegt. Diese Meldepflicht, die aktuell in §§ 43 ff. GwG geregelt ist und elektronisch über das goAML-Portal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) abgewickelt wird, ist nicht zu verwechseln mit den Auskunftspflichten bei den Geldwäscheprüfungen der Rechtsanwaltskammern.

Bei den geplanten Meldepflichten werden im Vergleich zur geltenden Gesetzeslage die Anforderungen an die zu meldenden Einzelangaben (Datenpunkte) deutlich erhöht und einseitig zu Lasten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte definiert. Daher droht insgesamt erheblicher zusätzlicher Aufwand für die Rechtsanwaltsanwalt und volkwirtschaftlicher Schaden. In einer deutlichen Stellungnahme gegenüber der BRAK hat sich die RAK Berlin dagegen ausgesprochen. Die geforderten detaillierten Auskünfte berücksichtigten nicht die Stellung der Rechtsanwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege und die daraus folgenden Rechte und Pflichten, insbesondere die Vertraulichkeit der Mandantendaten. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier


Dem beigefügten Konsultationspapier können Sie zahlreiche Datenabfragen entnehmen, die derzeit von der AMLA geplant sind.


Eine öffentliche Konsultation der AMLA mit einer schriftlichen Antwortmöglichkeit finden Sie hier. Sie läuft noch bis 20.09.2026. Damit wird die Möglichkeit geboten, direkt mit der AMLA über die vorgeschlagenen Leitlinien zu sprechen. Alle Kammermitglieder sind aufgerufen, an der Konsultation teilzunehmen.


Die letzten Monate haben gezeigt, dass bundesdeutsche Interessen eher wenig Eingang in Entscheidungsprozesse gefunden haben, weshalb eine möglichst hohe Beteiligung der Anwaltschaft wünschenswert ist. Stellungnahmen von Einzelpersonen haben dabei ein großes Gewicht, weil ihnen in der Praxis bei der Auswertung eine hohe Bedeutung zugemessen wird, während man bei denen von Verbänden und Organisationen Eigeninteressen unterstellt.

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