29.04.2026

Neue Gebührenordnung der RAK Berlin tritt am 01.05.2026 in Kraft

Die Kammerversammlung hat am 04.03.2026 die Änderung der Gebührenordnung beschlossen. Die geänderte Gebührenordnung tritt am 01.05.2026 in Kraft.


Aus der Gebührenordnung ergibt sich u.a. die Höhe der Gebühren des Zulassungsverfahrens zur Rechtsanwaltschaft (235,- €), des Zulassungsverfahrens zur Syndikusrechtsanwaltschaft (370,- €) und des gleichzeitigen Zulassungsverfahrens zur Rechtsanwaltschaft und zur Syndikusrechtsanwaltschaft (440,- €). Weiterhin werden die Gebühren für die Bearbeitung eines Antrages auf Erstreckung einer bereits bestehenden Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/ -rechtsanwalt auf weitere Anstellungsverhältnisse (370,-€) oder eines Antrags auf Erstreckung auf eine geänderte Tätigkeit bzw. hilfsweise Feststellung der Fortgeltung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) (300,- €) , für die Bearbeitung eines Antrages auf Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung (80,- €), die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Vertreterbestellung (26,- €) und die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages auf Ausstellung eines Anwaltsausweises (20,- €) festgelegt. Die Gebühr für das Verfahren auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft liegt bei 800,- € für maximal 10 Gesellschafter.


Die Kammerversammlung hat am 04.03.2026 bei der Änderung der Gebührenordnung neben der Änderung bestehender Gebühren auch neue Gebühren eingeführt, u.a. für

  • den Antrag auf Befreiung von der Kanzleipflicht oder auf Verlängerung dieser Befreiung (je 50,- €)
  • die Eintragung einer Zweigstelle oder einer weiteren Kanzlei einer natürlichen Person oder für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer Berufsausübungsgemeinschaft (je 50,- €)
  • das Aufforderungsschreiben im Zusammenhang mit der Fachanwaltsfortbildung (20,- €)
  • das Aufforderungsschreiben im Zusammenhang mit dem Nachweis der Pflichtfortbildung im Berufsrecht (20, €)
  • für bestimmte Bescheinigungen, Beglaubigungen oder Zweitanfertigungen (je 20,- €)

Zur Gebührenordnung der RAK Berlin vom 04.03.2026, in Kraft ab 01.05.2026

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