30.09.2026

Neubesetzung von Fachanwaltsausschüssen

Die Amtsperioden der Mitglieder mehrerer Fachanwaltsausschüsse laufen aus. Dies betrifft die Fachanwaltsausschüsse für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Urheber- und Medienrecht.


Wer an der Mitarbeit in einem Fachanwaltsausschuss interessiert ist, wird gebeten, sich zeitnah unter dem Stichwort „Besetzung Fachanwaltsausschuss“ zu bewerben (RAK Berlin, z.H. Rechtsanwältin Beate Grether-Schliebs, Vorsitzende der Abteilung I, Littenstraße 9, 10179 Berlin; per beA an RAK Berlin oder E-Mail: info@rak-berlin.org).


Voraussetzung für die Bestellung zum Mitglied eines Fachanwaltsausschusses ist die fünfjährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Zugehörigkeit zur jeweiligen Fachanwaltschaft. Neben praktischen Erfahrungen wären dozierende Tätigkeiten oder Publikationen von Vorteil, sind jedoch keine Bedingung (Für Nachfragen: RA Dr. Andreas Linde, 030/306931-22).

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