05.03.2026

Kammerversammlung 2026: Gebührenverzeichnis beschlossen - Kammerbeitrag bleibt stabil

Bericht von der Kammerversammlung am 4. März 2026

Die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin am 4. März 2026 war von lebhaften Diskussionen geprägt und dauerte bis in den Abend. Mit 376 teilnehmenden Kammermitgliedern war sie deutlich besser besucht als im Vorjahr (2025: 251 Mitglieder).


Bericht der Präsidentin


Kammerpräsidentin Dr. Vera Hofmann erläuterte in ihrem Bericht zunächst ihre Motivation für die regelmäßigen Veröffentlichungen der Kammer auf LinkedIn seit Ende 2024.


Außerdem nahm sie Stellung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2025 zur Kanzleipflicht, die auf eine Berufung der Kammer zurückgeht.


Die Präsidentin unterstrich darüber hinaus die Bedeutung des nationalen und internationalen Engagements der Kammer zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung. In diesem Zusammenhang berichtete sie auch über die Beobachtung des Strafprozesses gegen Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer Istanbul, der zuletzt im Januar 2026 in der Türkei stattfand und mit einem überraschenden Freispruch endete.


Vortrag zu Künstlicher Intelligenz in der anwaltlichen Praxis


Im anschließenden Vortrag zeigte Rechtsanwalt Tom Brägelmann anhand konkreter Beispiele, wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der anwaltlichen Praxis erhebliche Zeitersparnisse ermöglichen kann. Zugleich führte er aus, dass der Einsatz entsprechender Systeme mit umfangreichen Prüfpflichten sowie berufsrechtlichen Anforderungen verbunden ist.


Beschlüsse der Kammerversammlung

Die Kammerversammlung fasste mehrere wichtige Beschlüsse:

  • Mit einer Mehrheit von 75,3 % wurde die vom Vorstand beantragte Änderung der Gebührenordnung beschlossen. Das neue Gebührenverzeichnis soll zum 1. Mai 2026 in Kraft treten.
  • Mit einer Mehrheit von 94,3 % wurde die Richtlinie für die Aufwandsentschädigung im Ausbildungs- und Fortbildungswesen geändert. Damit werden die Entschädigungssätze im Bereich der Zwischen- und Abschlussprüfungen für Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in der Regel um mindestens 15 % erhöht.
  • Der Antrag des Vorstands auf Änderung der Wahlordnung wurde mit 75,33 % abgelehnt. Die Mehrheit der Kammerversammlung entschied sich dafür, die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorstandswahl auf der Kammerversammlung beizubehalten und die Wahlfrist wie bisher erst danach enden zu lassen.


Weitere Anträge


Nach längerer Diskussion nahm der Vorstand seinen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung zurück. Mit diesem sollte die nach § 86a Abs. 2 Satz 2 BRAO nun zulässige hybride oder virtuelle Durchführung von Kammerversammlungen in Ausnahmefällen ermöglicht werden.


Auch ein Antrag zur Missbilligung des Einladungstextes der Kammer zum Tag der bedrohten Anwältin und des bedrohten Anwalts wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Für das Jahr 2026 hat ein inzwischen stark gewachsenes Bündnis internationaler Anwaltsorganisationen die USA als Fokusland ausgesucht. Zahlreiche Kammermitglieder hatten auf der Kammerversammlung deutlich gemacht, dass sie sowohl die Auswahl des Fokuslandes als auch das Engagement der Rechtsanwaltskammer und vor allem der Vizepräsidentin und Menschenrechtsbeauftragten Ursula Groos unterstützen. Die Menschenrechtsbeauftragte hatte zuvor ausführlich Stellung genommen.


Darüber hinaus wählte die Kammerversammlung die Vorschlagsliste für die Wahl des Richterwahlausschusses 2026.


Wirtschaftsplan und Kammerbeitrag


Die Kammerversammlung beschloss außerdem den erstmals von Schatzmeister Dr. Marcel Klugmann vorgelegten Wirtschaftsplan 2026.


Der Kammerbeitrag wurde – wie bereits im Vorjahr – unverändert auf 365 € festgesetzt.


Jahresfest


Beim anschließenden Jahresfest sorgte die Band „Empfangsbekenntnis“ bis in den späten Abend für hervorragende Live-Musik und einen gelungenen Ausklang der Veranstaltung.


Zum LinkedIn-Beitrag der RAK Berlin mit Fotos vom Jahresfest

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