30.09.2026

BRAK-HV beschließt, sich für eine Liberalisierung der Kanzleipflicht einzusetzen

171. BRAK-Hauptversammlung in Rust

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat auf der 171. BRAK-Hauptversammlung (HV) am 25. September 2026 einen Antrag gestellt, der die Liberalisierung der Kanzleipflicht beinhaltet, insbesondere die Befreiung von der unbedingten Verpflichtung, eigene Räumlichkeiten zu halten.


Die Rechtsanwaltskammer verfolgte stets das Ziel, hinsichtlich der Frage, ob das Führen von eigenen Räumen zur Kanzleipflicht gem. § 27 BRAO gehört, Rechtsklarheit zu erzielen. Das Urteil des BGH vom 01.12.2025 (AnwZ (Brfg) 50/24) bedeutete, dass eine Gesetzesänderung notwendig ist. Die RAK Berlin vertritt hier die moderate Auffassung, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor allem die für alle geltenden Berufspflichten einhalten müssen, also insbesondere Erreichbarkeit, Zustellungen und vertrauliche Kommunikation gewährleisten müssen. Das Führen von eigenen Räumen ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.


Es freut uns sehr, dass der Beschluss der BRAK-HV zur Kanzleipflicht vom Antrag der RAK Berlin nur in einer kleinen Konkretisierung abweicht. Die BRAK hat ihren Vorschlag bereits an das BMJV weitergeleitet.


Alles Nähere in der Presseerklärung.18/2026 der Bundesrechtsanwaltskammer

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