02.03.2026

Wahl der Vorschlagsliste für den Richterwahlausschuss auf der Kammerversammlung am 4. März 2026

Präsentation der Kandidatinnen und Kandidaten

Im Zuge der im September 2026 stattfindenden Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin wird auch ein neuer Richterwahlausschuss gebildet. § 12 Abs. 1 Nr. 3 Richtergesetz des Landes Berlin(RiGBln) sieht vor, dass als Mitglieder dieses Ausschusses vom Abgeordnetenhaus u.a. eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt sowie eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter aus einer von der Kammerversammlung gewählten Vorschlagsliste bestimmt werden. Nach § 15 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 RiGBln muss die Vorschlagsliste vier Personen enthalten. Insgesamt stehen damit vier Plätze für die Vorschlagsliste zur Wahl, die auf der am 4. März 2026 stattfinden wird. Eine Kandidatur ist auch aus der Versammlung heraus möglich.


Wer sich bewerben möchte, kann sich hier mit einem Vorstellungstext (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) vorstellen. Bitte mailen Sie uns an vorstand@rak-berlin.org den Vorstellungstext bis zum 2. März 2026 als pdf-Datei.

Vorstellungstexte:

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