RAK Berlin sucht neue Mitglieder des Schlichtungsausschusses für Ausbildungsverhältnisse
Interesssensbekundungen bitte bis 01.12.2025
Die Amtsperioden der Mitglieder des Schlichtungsausschusses laufen aus. Gem. §111 Abs. 2 ArGG besteht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis innerhalb des Berliner Kammerbezirks. Dieser muss paritätisch besetzt sein, anwaltliche Arbeitgebende und Arbeitnehmende (ReNo und ReFA) gehören ihm in gleicher Anzahl an. Vor Einschaltung des Arbeitsgerichts ist der Schlichtungsausschuss anzurufen. Erfahrungen in Ausbildung oder Mediation und arbeitsrechtliche Kenntnisse sind von Vorteil.
Wir bitten um Interessensbekundungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für eine Berufung in den Schlichtungsausschuss. Diese sind bis spätestens 01.12.2025 an die RAK Berlin, z.Hd. Herrn Rechtsanwalt André Feske, Littenstraße 9, 10179 Berlin, zu senden (per beA oder an info@rak-berlin.org). Für Nachfragen steht Ihnen RAin Marlies Zwinkau unter der Tel.Nr. 030/306931-40 zur Verfügung.




