08.04.2025

Beim BGH in Zivilsachen sind nun 0,028% der Anwaltschaft zugelassen

Presseinformation der RAK Berlin vom 08.04.2025

Das Bundesministerium der Justiz hat elf neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (BGH) in Zivilsachen zugelassen, womit nach LTO-Informationen dort nun statt 35 insgesamt 46 zugelassen sind. Benannt werden mussten die Kandidatinnen und Kandidaten vom Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim BGH, in dem die BGH-Richterschaft die Mehrheit hat.


Nur drei der Neuzugelassenen sind Frauen. Sieben der elf Neuen haben schon zuvor in einer BGH-Anwaltskanzlei gearbeitet und drei haben schon jetzt ihren Kanzleisitz in Karlsruhe. Aus vielen anderen Gerichtsbezirken kommt niemand, so wurde keiner aus den ostdeutschen Bundesländern und keiner aus Berlin[1] benannt, wo 14.979 natürliche Personen zur Anwaltschaft zugelassen sind und sich mehrere beworben haben. Bundesweit bleibt von den 166.504 (Stand: 01.01.2025) zur Anwaltschaft zugelassenen natürlichen Personen also 99,972% die Vertretung vor dem BGH in Zivilsachen weiterhin verwehrt, anders als dies in der Revisionsinstanz in Strafsachen beim BGH, beim Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesfinanzhof und dem Bundessozialgericht der Fall ist.


Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat im Herbst 2024 auf der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beantragt, dass sich die BRAK für die Abschaffung der Singularzulassung beim BGH einsetzt. Der Antrag hat letztlich bei der BRAK-HV keine Mehrheit gefunden.


Die Präsidentin der RAK Berlin, Dr. Vera Hofmann, betont: „Die Rechtssuchenden müssen für das Verfahren vor dem BGH einen von 46 Rechtanwältinnen und Rechtsanwälten aussuchen. Die geringe Anzahl der zugelassenen BGH-Anwälte und das Wahlverfahren wurde nicht nur von der Rechtsanwaltskammer Berlin kritisiert. Auch die Zulassung durch das Bundesministerium der Justiz ist nicht mehr zeitgemäß. Ich bin überzeugt, dass die Singularzulassung auf Dauer keinen Bestand haben wird.“


[1] Der vom BMJ angegebene Rechtsanwalt aus Berlin ist in Berlin nicht mehr zugelassen.


Zum Beitrag im Kammerton 06/2024: „Gegen die Singularzulassung beim BGH in Zivilsachen“

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