Die Mehrheit der Rechtsanwaltskammern spricht sich gegen eine Abschaffung der BGH-Singularzulassung aus
Auf der Präsidentenkonferenz der BRAK am 22.1.2025 stimmten die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern erneut über den Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin ab. Wie vielfach berichtet, hat die Rechtsanwaltskammer Berlin beantragt, dass die BRAK sich dafür einsetzen solle, die Abschaffung der Singularzulassung beim BGH in Zivilsachen zu erreichen. Stattdessen sollte eine Art Fachanwaltsmodell eingeführt werden.
In der BRAK-Hauptversammlung am 20.9.2024 hatten sich die Rechtsanwaltskammern noch mit knapper Mehrheit für den Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin ausgesprochen. Wegen eines förmlichen Fehlers musste nun erneut über die BGH-Anwaltschaft abgestimmt werden, diesmal allerdings mit anderem Ergebnis als in der Hauptversammlung im September 2024: Für den Berliner Antrag stimmten 9 Kammern (39 gewichtete Stimmen), 18 Kammern (55 gewichtete Stimmen) dagegen und eine Kammer (9 gewichtete Stimmen) enthielt sich. Es hat sich somit mindestens 1 Kammer seit September umentschieden.
Der Antrag der Kammer Berlin wurde damit abgelehnt. Von Seiten der BRAK wird keine Reform angeschoben werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dies von anderer Seite der Anwaltschaft oder der Politik geschieht. Wir sind zuversichtlich.
Mehr Informationen hier:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/singularzulaasung-brak-neue-bgh-anwaelte
https://www.lto.de/recht/juristen/b/brak-abstimmung-fehler-singularzulassung-bgh
https://www.brak.de/newsroom/news/keine-bgh-fachanwaltschaft-singularzulassung-bleibt/