23.04.2024

RAK Berlin sucht unter den Mitgliedern nach Schiedsgutachterinnen und Schiedsgutachtern

Die Schiedsgutachterinnen und Schiedsgutachter gemäß § 18 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) werden auf Ersuchen der Rechtsschutzversicherung von der Rechtsanwaltskammer bestimmt, wenn auf Versicherungsnehmerseite der Ablehnung von Versicherungsschutz widersprochen und die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens verlangt wird.

 

Die Vergütung erfolgt pro Fall durch die Versicherung nach RVG. Die Schiedsgutachter/innen haben dann insbesondere die Erfolgsaussichten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im jeweiligen Versicherungsfall zu prüfen. Interessierte müssen seit mindestens fünf Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.


Wichtig ist die Angabe von Rechtsgebieten: Haftpflichtrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht. Ansonsten können auch weitere Rechtsgebiete angegeben werden. Interessenbekundungen bitte per beA an die RAK oder per E-Mail an info@rak-berlin.org oder per Fax: 030/306931-99

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