Deutliche Anhebung der Empfehlungen für Azubi-Vergütungen ab Februar 2023
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat eine deutliche Anhebung der Empfehlungen für die Vergütung der Ausbildungsverhältnisse in den Berufen „Rechtsanwaltsfachangestellte/r" (ReFa) und „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r" (ReNoFa) beschlossen.
Die Vergütung der Auszubildenden soll nun im ersten Ausbildungsjahr 1.050,-€ monatlich betragen, im zweiten 1.100,-€ und 1.150,-€ im dritten Jahr. Diese Empfehlung gilt für alle ab dem 1. Februar 2023 beginnenden Ausbildungsverhältnisse. Damit soll die Attraktivität dieser Ausbildungsberufe für künftige Fachkräfte deutlich gesteigert werden. Die Erhöhung der Vergütungsempfehlung ist auch ein Signal für die hohen Anforderungen, die an die Lern- und Leistungsbereitschaft der Auszubildenden in diesen Berufen gestellt werden.
In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der für die Ausbildungsberufe ReFa und ReNo-Fa abgeschlossenen Ausbildungsverträge dramatisch, in Berlin um rund 70 Prozent, zurückgegangen. Mangelnde Ausbildungsbereitschaft aber auch die zunehmende Attraktivität anderer Ausbildungsberufe sind nur zwei der Ursachen dafür. Im Land Berlin kommt als Besonderheit die Möglichkeit einer Ausbildung im Beruf als „Notarfachangestellte/r" (NoFa) als Angebot der Notarkammer Berlin hinzu.