05.03.2021
Beschlüsse der Kammerversammlung 2021 im schriftlichen Verfahren
Angesichts der aktuellen Infektionslage sowie der Prognosen hatte der Vorstand beschlossen, die Kammerversammlung 2021 der RAK Berlin ohne Präsenzveranstaltung durchzuführen. Stattdessen hat die Kammerversammlung im Wege der schriftlichen Abstimmung entschieden (§ 2 COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern).
Die Abstimmung zu den Anträgen endete am 4. März 2021. Das Ergebnis finden Sie hier:
Zu den Beschlüssen der Kammerversammlung 2021 im schriftlichen Verfahren