22.04.2020

Ab 27.04.2020 zählt in Berlin die Anwaltschaft zu den systemrelevanten Berufen für die Kita- und / oder Schulnotbetreuung

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 22.04.2020 die neue Übersicht über die ab 27.04.2020 geltenden systemrelevanten Bereiche für die Kita- und / oder Schulnotbetreuung veröffentlicht:

https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/liste-der-anspruchsberechtigten-berufe-gueltig-27-04-2020.pdf

Zu den systemrelevanten Berufen gehört unter I.11 nun das „betriebsnotwendige Personal und die Schlüsselfunktionsträger" der Anwaltschaft.

Mit Schreiben vom 18.04.2020 hatte sich Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau an die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Sandra Scheeres mit der dringenden Bitte gewandt, die Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie das in den Kanzleien tätige Personal in die anspruchsberechtigten Berufsgruppen für eine Kita- und Schulnotversorgung aufzunehmen. Dabei hatte er auf die elementare Bedeutung der Anwaltschaft für das Funktionieren unseres Rechtsstaates in der aktuellen Krisensituation, auf die Verpflichtungen z.B. der Pflichtverteidiger und auf die besonders eilbedürftigen Verfahren in allen anderen Rechtsgebieten hingewiesen.

„Mit Unterstützung des Berliner Anwaltsvereins und der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung," so Dr. Mollnau, „konnten wir dieses Anliegen durchsetzen."

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