Fälschungsgefahr bei Zulassungsurkunden
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat in den letzten Wochen in gleich drei Fällen Kenntnis erhalten von gefälschten Zulassungsurkunden. Mit diesen Urkunden hatten sich Nichtanwälte als Rechtsanwälte beworben oder waren als Rechtsanwälte aufgetreten. In allen Fällen ist Strafanzeige erstattet worden. In der Regel ist bei genauer Lektüre erkennbar, dass es sich bei einer vermeintlichen Zulassungsurkunde nicht um ein Original handelt.
In allen Fällen waren die Zulassungsurkunden kopiert und gefälscht worden. Wir gehen davon aus, dass es sich dabei um Zulassungsurkunden handelt, die Mitglieder der RAK Berlin auf ihrer Webseite eingestellt hatten. Die RAK Berlin bittet ihre Mitglieder daher, bei der Veröffentlichung ihrer Zulassungsurkunden zurückhaltend zu sein.