16.12.2025

Neue Wertgrenzen ab 01.01.2026: Amtsgericht jetzt zuständig bis 10.000 €

Zum 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen im Zivilprozessrecht in Kraft: Die Zuständigkeit der Amtsgerichte wird auf Streitwerte bis 10.000 € angehoben. Zugleich gelten neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert, u. a. für Nachbarschaftsstreitigkeiten (AG) sowie für Arzthaftung, Vergabe- und Veröffentlichungsstreitigkeiten (LG).


Auch die Wertgrenzen für Rechtsmittel steigen: Berufung/Beschwerde ab 1.000 €, Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ab 25.000 €, Kostenbeschwerde ab 300 €.


Die Anwaltschaft hat im Gesetzgebungsverfahren insbesondere kritisiert, dass die Erhöhung der Streitwerte bei den Amtsgerichten dazu führt, dass der sog. Anwaltszwang gem. §78 ZPO nun erst bei Streitwerten ab 10.000 € greift. Es bleibt abzuwarten, ob dies im Rahmen der für 2026 geplanten ZPO-Reform geändert wird. Ferner führt die Steigerung der Wertgrenzen für Rechtsmittel zu Lücken beim Rechtsschutz.


Details der Änderungen finden sich in der Meldung der BRAK vom 15.12.2025


Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen, BGBl I Nr. 318 vom 11.12.2025

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