29.07.2024
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG am 01.08.2024
Am 1. August 2024 treten die §§ 23a ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) in Kraft: Damit wird am Bundesverfassungsgericht der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Die Umstellung ist für Bürgerinnen und Bürger freiwillig – sie dürfen ihre Dokumente auch nach der Einführung weiterhin per Post oder Fax beim BVerfG einreichen. Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs dagegen verpflichtend.
Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.07.2024