30.09.2020

BSG: Rentenberater ohne Befugnis zur Vertretung in Schwerbehindertenangelegenheit

Terminbericht des Bundessozialgericht vom 24.09.2020

Das Bundessozialgericht hat in seinem Terminbericht vom 24.09.2020 über das Verfahren S 9 B 4381/16 mitgeteilt, dass die bei der zuständigen Behörde registrierten Rentenberater gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RDG aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts nur „mit Bezug" zu einer gesetzlichen Rente erbringen dürfen. Die Befugnis zur Vertretung in einem Widerspruchsverfahren wegen einer Schwerbehindertenangelegenheit ohne Rentenbezug ergebe sich nicht aus dem Bestandsschutz für Alterlaubnisse aus der Zeit vor Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), selbst wenn die darauf beruhende Registrierung über die Alterlaubnis hinausgehe und das Schwerbehindertenrecht mit umfasse.


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