Krisenmanagement des LG Berlin aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus
Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Berlin vom 16.03.2020
Der Präsident des Landgerichts Berlin, Dr. Matthiessen, hat am 16.03.2020 mitgeteilt, dass er die aktuelle Situation zum Anlass genommen habe, den Publikumsverkehr in die beiden zivilen Dienststellen des Landgerichts und in die vom Landgericht im Kriminalgerichtsgebäude genutzten Räumlichkeiten einzuschränken. Ferner habe er Empfehlungen an die Vorsitzenden der Zivil- und Strafkammern zur Einschränkung des Sitzungsbetriebes ausgesprochen. Im Einzelnen handele es sich um folgende Maßnahmen:
- Die Geschäftsstellen der Straf- und Zivilkammern werden in allen drei Dienststellen für den Publikumsverkehr grundsätzlich gesperrt. Eine persönliche Vorsprache, etwa zur Erteilung von „Sprechscheinen“ in Strafsachen oder Mitnahme von Akten, soll nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminabsprache möglich sein.
- Dienststelle Littenstraße: Ab 16.03.2020 ist die Geschäftsstelle für Apostillen und Legalisationen und für Dolmetscherangelegenheiten für den Publikumsverkehr geschlossen, Anträge sollten schriftlich eingereicht werden. Gleiches gelte für die Geschäftsstelle für Zeugenentschädigung. Die Präsidentin des Amtsgerichts Mitte habe den Betrieb der Rechtsantragstelle und der Grundbucheinsichtenstelle ebenfalls stark eingeschränkt.
- Dienststelle Moabit: In der Dienstelle Moabit sind ab 16.03.2020 die Schöffengeschäftsstelle und die Registraturen A und B für den Publikumsverkehr geschlossen und lediglich telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postwege zu erreichen. Anfragen und Anträge sollten schriftlich eingereicht werden.
Mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten und dem Leitenden Oberstaatsanwalt habe er sich darauf verständigt, die gemeinsame Auskunftsstelle im Kriminalgericht für den Publikumsverkehr zu schließen und auf die telefonische Erreichbarkeit zu verweisen.
Solange keine weitergehenden Vorgaben erfolgen, hätten die jeweiligen Vorsitzenden über den Fortgang des Sitzungsbetriebes zu entscheiden. Er habe sie jedoch schon jetzt darum gebeten, auf die Durchführung nicht vorrangiger Sitzungen zu verzichten, um die Anzahl der Gerichtsbesucher zu reduzieren. Dies gelte insbesondere für Sitzungen, die eine hohe Publikumsfrequenz (Parteien/Zeugen) haben, so z.B. im Bereich der Verkehrskammern. Die hierdurch entstehenden Verfahrensverzögerungen seien angesichts der allgemeinen Lage hinzunehmen.