Rechtsanwaltskammern verurteilen Bedrohung von Rechtsanwälten
Presseerklärung Nr. 1 der Bundesrechtsanwaltskammer vom 17.01.2019
Im Rahmen ihrer Präsidentenkonferenz am 17.01.2019 beschäftigten sich die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern aus gegebenem Anlass auch mit den aktuellen Medienberichten über die bereits zweite Bedrohung einer Anwaltskollegin. Anfang der Woche berichteten zahlreiche Printmedien sowie einige Fernsehsender erneut über die Kollegin, die aufgrund der Übernahme einiger Mandate persönliche Drohungen erhalten haben soll. Die Rechtsanwältin hatte zuvor Angehörige eines der NSU-Mordopfer vertreten. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigten sich angesichts der Anfeindungen, denen sich nicht nur die Kollegin selbst, sondern auch deren Familie ausgesetzt sieht, bestürzt.
Die Präsidentenkonferenz hat den Sachverhalt ausführlich erörtert und stellt hierzu fest:
„Wir sehen in den Vorfällen einen Angriff auf die freie Berufsausübung der Anwaltschaft allgemein. In einem immer stärker werdenden Klima der verbalen und gedanklichen Verrohung sind diese Vorgänge eine weitere und durch die Selbstverwaltung der Anwaltschaft nicht mehr schweigend hinzunehmende Eskalierung. Es darf keine Rolle spielen, welchen Mandanten eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vertritt; die Garantie für jedermann auf ungehinderten und vollständigen Zugang zum Recht und das Recht auf eine uneingeschränkte Verteidigung müssen gewahrt bleiben.“
„Wir fordern eine lückenlose Aufklärung des Sachverhaltes durch die zuständigen Behörden“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels. „In einem Rechtsstaat kann es nicht angehen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege Gefahr für Leib und Leben fürchten müssen, wenn sie bestimmte Mandate übernehmen. Derartige Vorfälle sind untragbar.“