RAK Berlin führt Liste im Sinne des § 135 FamFG

 

Seit dem 1.9.09 kann das Familiengericht nach § 135 Abs.1 des neuen FamFG „anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen  Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.“

 

Trotz Kritik an der staatlichen Zumutung, kostenlos arbeiten zu sollen, beschloss der Vorstand, eine Liste der daran interessierten Kolleginnen und Kollegen zu führen, um das Berufsfeld der Mediation nicht anderen Berufsgruppen zu überlassen.

 

Die Aufnahme in die Liste erfolgt durch schriftlichen Antrag an die Rechtsanwaltskammer. In der Liste werden die Kollegen mit Adresse, E-Mail, ggf. Homepage und den Zusatzqualifikationen Fachanwalt, Notar oder Mediator aufgeführt. Die Liste wird den zuständigen Gerichten  in monatlich aktualisierter Form durch die RAK zur Verfügung gestellt.

 

Anmeldungen zur Liste bitte unter info@rak-berlin.de (oder FAX 30 69 31 99).