Bei Beantragung innerhalb des ersten Jahres nach Gründung der Kanzlei kann in diesem Fall ein Zuschuss von 90 % der Beraterkosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.600,00 € für ein Coaching gewährt werden. Ansonsten können innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der freiberuflichen Tätigkeit 50 % der Coachingkosten mit einem Zuschussbetrag bis zu 3.000,00 € gefördert werden.

 

(Stand: Oktober 2009)