Fördermöglichkeiten nicht nur für junge Kammermitglieder

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Existenzgründung, Förderungen durch Bund und Land,

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Fördermöglichkeiten nicht nur für junge Kammermitglieder

Zur Anwaltschaft neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bietet das Programm „Gründercoaching Deutschland“ der KfW-Mittelstandsbank seit Oktober 2008 in erweitertem Umfang Unterstützung. Gefördert wird fachkundige Beratung in der Gründungsphase und beim Aufbau einer eigenen Kanzlei.


Besonders interessant ist das Programm für junge Kammermitglieder, die in der Startphase einen Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeitnach § 57 SGB III oder Leistungen nach dem SGB II erhalten („Gründercoaching aus Arbeitslosigkeit“).


Es muss ein durch die KfW-Mittelstandsbank für das Programm „Gründercoaching“ besonders zugelassener Berater gewählt werden. Dazu gehören auch einige Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die der KfW-Bank ihre Erfahrungen auf dem Gebiet der Existenzgründungsberatung nachgewiesen haben. Hier erhalten Sie Hinweise, wie Sie die anwaltlichen Berater in der Beraterbörse finden können.

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Ablauf des Coaching finden Sie auch auf der Webseite der Handwerkskammer Berlin, die als Regionalpartner der KfW-Bank auch die Anträge auf Förderung entgegennimmt.


Vor Gründung der Kanzlei (Anwaltszulassung) können Gründungswillige in Berlin auch START:Chance, ein neues Programm des Landes Berlin, nutzen und sich bei der „Zukunft im Zentrum GmbH“ von der ersten Planungsphase an bis zu sechs Monaten nach Gründung beraten lassen.


Nicht nur für Berufsanfänger ist das Förderprogramm des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das einen Zuschuss zu den Beratungskosten in Höhe von bis zu 1.500,- € auch für Angehörige der Freien Berufe vorsieht.

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