Der Vorstand der RAK Berlin hat zur Zeit 29 Mitglieder, davon 12 Rechtsanwältinnen und 17 Rechtsanwälte. Der Vorstand repräsentiert die Rechtsanwaltskammer. Zu den Aufgaben des Vostandes gehört es nach § 73 BRAO u.a., die Kammermitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren sowie die Erfüllung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen.
Die Vorstandsmitglieder werden auf vier Jahre gewählt, die Wiederwahl ist zulässig. Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Vorstandsmitglieder neu gewählt (§ 68 BRAO).
Die verschiedenen Abteilungen des Vorstandes werden durch Vorstandsbeschluss gebildet (§ 1 Abs.3 Geschäftsordnung des Vorstandes). Zur Zeit gibt es sechs Beschwerdeabteilungen, in denen die Beschwerden berbeitet werden, fünf davon mit Sonderzuständigkeiten (z.B. Werbung, Gebühren, Zulassung, Ordnungswidrigkeitenverfahren). Die Abteilung wählt ihren Abteilungsvorsitzenden, der zugleich Mitglied des Präsidiums wird. Zum Präsidium gehören außerdem die Präsidentin, die Vizepräsidenten sowie der Schatzmeister.
Aktuelle Zusammensetzung des Präsidiums und der Vorstandsabteilungen.
