Für die RAK-Veranstaltungen (nicht für Fremdveranstaltungen und nicht für die Kooperation mit dem DAI) gilt:
Die Veranstaltungen sind für die Kammermitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin vorgesehen. Nur 10% der Plätze stehen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten offen, die nicht in Berlin zugelassen sind. Diese Teilnehmer müssen die doppelte Teilnahmegebühr entrichten. Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn die Teilnahmegebühr bis acht Tage vor dem Termin auf dem Konto der RAK Berlin eingegangen ist. Die Stornierung ist bis dahin kostenfrei. Zu den Bedingungen der späteren Stornierung. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nicht möglich, wenn die Teilnahmegebühr vor Beginn der Veranstaltung weder auf dem Konto der RAK Berlin eingegangen ist noch bar bezahlt wird.
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