OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

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Erfolgreiche Klage der Rechtsanwaltskammer München

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Erfolgreiche Klage der Rechtsanwaltskammer München

22. Juni 2012

OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

Das OLG Bamberg (Az. 3 U 236/11) hat ein Urteil des Landgerichts Bamberg aus November 2011 aufgehoben und damit einer von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten Klage der Rechtsanwaltskammer München in vollem Umfang stattgegeben. Der verklagten Rechtsschutzversicherung wurde verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

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