Erfolgreiche Klage der Rechtsanwaltskammer München
22. Juni 2012
OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte
Das OLG Bamberg (Az. 3 U 236/11) hat ein Urteil des Landgerichts Bamberg
aus November 2011 aufgehoben und damit einer von der
Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten Klage der Rechtsanwaltskammer
München in vollem Umfang stattgegeben. Der verklagten
Rechtsschutzversicherung wurde verboten, von ihren Versicherungsnehmern
eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen,
wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer
empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter
Anwalt mandatiert wird. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.