Makler- und Anwaltsberuf sind unvereinbar

Makler- und Anwaltsberuf sind unvereinbar

Presseinformation der RAK Berlin vom 01.02.2011

| Zum Hauptmenu.
| Bereichsmenu.
| Zur Suche.
| Direkt zum Inhalt.
| Zu den Zusatzinformationen.


Logo: Rechtsanwaltskammer Berlin

Presseinformation der RAK Berlin vom 01.02.2011

01. Februar 2011

Makler- und Anwaltsberuf sind unvereinbar

Heutige Pressemeldungen über Ermittlungen beim Liegenschaftsfonds (z.B. im Tagesspiegel) könnten den falschen Eindruck erwecken, es sei zulässig, als Rechtsanwalt zugleich als Immobilienmakler tätig zu sein.

Ohne zu dem konkreten Fall Stellung zu nehmen, stellt die Rechtsanwaltskammer Berlin klar, dass eine Berufstätigkeit als Versicherungs-, Finanz- oder Immobilienmakler wegen der Gefahr von Interessenkollisionen grundsätzlich mit der Anwaltstätigkeit unvereinbar ist.

Vizepräsidentin Anke Müller-Jacobsen: „Der Bundesgerichtshof urteilt in ständiger Rechtsprechung, dass die gleichzeitige Ausübung der Berufe als Makler und als Rechtsanwalt die Interessen der Rechtspflege gefährdet und das Vertrauen des rechtsuchenden Publikums in die Kompetenz und Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft beeinträchtigt.“

Suche

Schnelleinstieg