Zum Grünbuch über Beweise in Strafsachen aus anderem EU-Staat
Die EU-Kommission unternimmt mit dem Grünbuch zur Erlangung verwertbarer Beweise in Strafsachen aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU den Versuch, die verschiedenen Rechtsinstrumente für die Beweiserhebung in Strafsachen durch eine einzige Regelung in grenzüberschreitenden Angelegenheiten auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zu ersetzen. Damit soll u.a. die Rechtshilfe obsolet werden. Diese habe – so die Kommission – den Ruf, langwierig und ineffizient zu sein. Zusätzlich sollen – über den bisherigen Rahmenbeschluss über die europäische Beweisanordnung hinaus – weitere Beweismittel erfasst werden, wie z.B. Zeugenaussagen oder Echtzeitüberwachungen des Telekommunikationsverkehrs, sowie Beweismittel, die noch einer weiteren Analyse bedürfen (DNA-Proben, Fingerabdrücke).
Der Vorstand beschloss, eine ablehnende Stellungnahme abzugeben. Es mache keinen Sinn, den Ausbau des repressiven Apparats im Rahmen der EU voranzutreiben, während andererseits die Einführung gemeinsamer Mindeststandards für die Schutzrechte der Beschuldigten bisher gescheitert sei. Hinzu komme die Gefahr der Nivellierung der Unterschiede verschiedener Rechtssysteme.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Stellungnahme abgegeben.
