EGMR zur Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt

EGMR zur Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt

Urteil Nr. 43757/05 vom 21.01.2010

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Urteil Nr. 43757/05 vom 21.01.2010

09. Februar 2010

EGMR zur Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt

Mit seinem Urteil (Nr. 43757/05) vom 21. Januar 2010 (nur in französischer Sprache erhältlich) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zugunsten des Rechtsanwalts Xavier Da Silveira entschieden.

Der portugiesische Rechtsanwalt, der auch in Frankreich tätig ist, hatte im Dezember 2005 beim EGMR Beschwerde gegen Frankreich eingelegt, nachdem sein französisches Domizil im Zuge von Ermittlungen der französischen Polizei gegen einen Dritten durchsucht worden und Gegenstände beschlagnahmt worden waren. Die Durchsuchung fand trotz der Einwände des Rechtsanwaltes statt und obwohl er die Ermittler in Kenntnis darüber gesetzt hatte, dass der zuständige örtliche Kammerpräsident informiert worden war und sich bereit erklärt hatte, bei der Durchsuchung anwesend zu sein.

Herr Da Silveira konnte sowohl seinen französischen Wohnsitz als auch seine Niederlassung als Anwalt einwandfrei nachweisen. Unter Berufung auf Art.8 EMRK, in dem das Recht auf die Achtung des Privatlebens verankert ist, legte Herr Da Silveira Beschwerde beim EGMR ein. Der Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass die Durchsuchung der Wohnung im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant unverhältnismäßig war und einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt.

Dabei betonte der Gerichtshof den entscheidenden Umstand, dass die Durchsuchung nicht dem als Privatperson bewohnten Domizil, sondern der Wohnung als Büro des Rechtsanwalts galt, das dem Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses unterstehe und besondere Verfahrensgarantien erfordert hätte, die Anwälten nach dem französischen Strafverfahrensrecht zustehen.

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