Akteneinsicht in elektronische Ausländerakten
Ab 15.08.2012 ändert die Ausländerbehörde Berlin das Verfahren der Akteneinsicht in ausschließlich elektronisch geführte Ausländerakten (eAkten).Die Übersendung von ausgedruckten eAkten an Rechtsanwälte wird gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung - VwGebO - vom 24.11.2009, Tarifstelle 1001 c -. Hiernach werden die ersten 10 Seiten mit 0,50 € pro Seite und jede weitere Seite mit 0,15 € berechnet zzgl. 2,20 € Versandkosten.
Grundsätzlich kann die Einsichtnahme in die Akte auch in der Ausländerberhörde in einem speziell hierfür eingerichteten Raum (Raum 186) stattfinden; dabei ist die Einsichtnahme gebührenfrei. Werden allerdings während der oder im Anschluss an die Akteneinsicht Ausdrucke aus der Akte gefertigt, so werden diese ebenfalls nach der Verwaltungsgebührenordnung berechnet.
Im Rahmen der Digitalisierung der Akten können vereinzelt in den eAkten Leerseiten entstehen, die im Ausdruck mit herausgegeben werden. Ein manuelles Herausfiltern dieser Seiten ist leider nicht möglich.
