Mediationsgesetz in Kraft getreten
Das neue Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde am 25.7.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am darauffolgenden Tag, am 26.7.2012, in Kraft getreten.Das Gesetz sieht die Einführung eines sogenannten Güterichtermodells vor. Künftig können danach Rechtsstreitigkeiten ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen Güterichter verwiesen werden, der keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht.
Nach dem neugefassten § 253 Absatz 3 ZPO soll die Klageschrift zukünftig die Angabe enthalten, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen.
Weitere Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer
