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12.02.2024

Schriftformersatz durch beA-Versand jetzt auch gegenüber Behörden möglich

Seit dem 01.01.2024 können Schriftsätze auch gegenüber Behörden in Verwaltungsverfahren über den sog. sicheren Übermittlungsweg wirksam eingereicht werden, ohne dass es einer qualifizierten elektronischen Signatur bedarf. Allerdings ist diese Regelung noch nicht auf die übrigen besonderen Verwaltungsverfahren übertragen worden.

Hierauf hat die Bundesrechtsanwaltskammer hingewiesen in ihren Nachrichten aus Berlin, Newsletter 02/2024, vom 24.01.2024