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09.02.2024

Warnung vor Betrugsmasche durch Fake-Kanzleien

Die Rechtsanwaltskammer Berlin erhält immer wieder Anfragen und Beschwerden zu Fake-Kanzleien. Meistens sind diese in den Bereichen Kryptowährung, Löschung negativer Google Bewertungen und im Bereich angeblicher Abmahnungen tätig.

Häufig werden auf diesen Webseiten Rechtsanwälte präsentiert, die für diese angeblichen Kanzleien tätig sind. Im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak) besteht die kostenfreie Möglichkeit, nachzuprüfen, ob jemand, der sich als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin bezeichnet, auch zur Anwaltschaft zugelassen ist. Im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis ist jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt verzeichnet. Das Verzeichnis wird täglich aktualisiert.

Sollte sich aus dem Impressum der jeweiligen Webseite ergeben, dass eine GmbH als Dienstleister auftritt, kann über das Handelsregister (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml) ebenfalls kostenfrei überprüft werden, ob diese Gesellschaft existiert. Auf der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/) werden alle zulässigen Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Inkassodienstleistungen, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht sowie registrierte Erlaubnisinhaber verzeichnet.

Wir weisen darauf hin, dass das Versenden von E-Mails an Unternehmen oder Privatpersonen, mit denen keine Geschäftsbeziehung besteht grundsätzlich rechtswidrig ist. Hiervon gibt es auch keine Ausnahmen.